Rechtsprechung
ArbG Iserlohn, 03.11.2009 - 5 Ca 1233/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Betriebsbedingte Kündigung im Geltungsbereich des KSchG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Betriebsbedingte Kündigung eines Arbeitnehmers als sozial gerechtfertigt bei Vorliegen von zwingenden betrieblichen Gründen (hier: Auftragsrückgang)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Iserlohn, 03.11.2009 - 5 Ca 1233/09
- LAG Hamm, 27.05.2010 - 15 Sa 1506/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 2 Sa 754/08
Betriebsbedingte Kündigung - Auftragsrückgang - Darlegungslast
Auszug aus ArbG Iserlohn, 03.11.2009 - 5 Ca 1233/09
2 AZR 1041/06 in NZA 2008, 819 ff.; unter Berufung hierauf aktuell: LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.04.2009, Aktenzeichen: 2 Sa 754/08).Die Beklagte hat hingegen nicht dargelegt, dass aufgrund des außerbetrieblichen Umstandes des Auftragsrückganges und der zu verarbeitenden Menge an Tonnagen und Coils eine konkret veränderte Arbeitsmenge im Bereich des Versandes, in dem der Kläger eingesetzt ist, zu erledigen ist und dadurch der Arbeitsplatz des Klägers in Wegfall geraten ist (hierzu: LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.04.2009, Aktenzeichen 2 Sa 754/08 mit weiteren Nachweisen; grundlegend: BAG, Urteil vom 15.06.1989 in AP Nr. 45 zu § 1 KSchG betriebsbedingte Kündigung; BAG, Urteil vom 11.09.1986 in EzA zu § 1 KSchG betriebsbedingte Kündigung Nr. 54).
- BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 1041/06
Betriebsbedingte Kündigung
Auszug aus ArbG Iserlohn, 03.11.2009 - 5 Ca 1233/09
2 AZR 1041/06 in NZA 2008, 819 ff.; unter Berufung hierauf aktuell: LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.04.2009, Aktenzeichen: 2 Sa 754/08).
- LAG Hamm, 27.05.2010 - 15 Sa 1506/09
Unwirksame betriebsbedingte Kündigung eines Versandmitarbeiters bei …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 03.11.2009 - 5 Ca 1233/09 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.Die Beklagte beantragt, das Versäumnisurteil vom 22.04.2010 aufzuheben und das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 03.11.2009 - 5 Ca 1233/09 - abzuändern und die Klage abzuweisen.